Auskunft
Sie sind gemäß §15 DSVGO jederzeit berechtigt, gegenüber der
FSE Consulting GmbH (Vertragspartner) um umfangreiche
Auskunftserteilung zu den Ihrer Person gespeicherten Daten
zu ersuchen.
Berichtigung
Sollten falsche Informationen vorliegen werden wir diese auf
Anforderung umgehend berichtigen
Löschung
Sollten Sie eine Löschung der Daten wünschen, werden wir dieses
nach Ablauf evtl. gesetzlicher Fristen umgehend erledigen
Sperrung
Einen Sperrvermerk Ihrerseits werder wir natürlich respektieren
und in unsere Datenbank eintragen
Widerspruch
Bei einem Widerspruch werden wir analog zur o.g. Löschung vorgehen